Anhörung des Wirtschaftsausschusses des schleswig-holsteinischen Landtages zum Themenkomplex „Bürgerbusse in Schleswig-Holstein verlässlich fördern– Verkehrliche Grundversorgung in der Fläche gewährleisten“

Am Mittwoch, 13. April, führte der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages eine Anhörung zum Themenkomplex Bürgerbusse in Schleswig-Holstein verlässlich fördern– Verkehrliche Grundversorgung in der Fläche gewährleisten“ durch.

Anlass für die Anhörung ist ein Antrag der Fraktion der Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag aus dem Januar 2015 gewesen. In der Anhörung stellte sich heraus, dass die Fraktionen der im schleswig-holsteinischen Landtag vertretenen Parteien, die NAH.SH als SPNV- und Verbund-Aufgabenträger, die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger, die Verkehrsunternehmen, der Fahrgastverband PRO BAHN und die Bürgerbusvereine einem weiteren Ausbau des Verkehrssystems Bürgerbus grundsätzlich offen gegenüberstehen.

Die NAH.SH als SPNV- und Verbund-Aufgabenträger sieht sich dabei hinsichtlich der Beratung der Bürgerbusvereine zum Aufbau weiterer Verkehrsangebote des Verkehrssystems Bürgerbus als zentraler Ansprechpartner im Land Schleswig-Holstein.

Hinsichtlich der Finanzierung der Verkehrsleistungen und der Refinanzierung des Verkehrssystems Bürgerbus sind unterschiedliche Auffassungen vorgetragen worden:

Der Antrag der Fraktion der Piratenpartei im schleswig-holsteinischen Landtag sieht ein separates Förderprogramm Finanzierung der Verkehrsleistungen und der Refinanzierung des Verkehrssystems Bürgerbus vor.

Claudius Mozer, Geschäftsführer der Südholstein Verkehrsgesellschaft (SVG), plädierte als kommunaler ÖPNV-Aufgabenträger für die Landkreise Dithmarschen, Pinneberg und Segeberg die Finanzierung der Verkehrsleistungen und die Refinanzierung des Verkehrssystems Bürgerbus im Rahmen der Ausschreibung von Verkehrsleistungen im Busverkehr zu regeln.

Die Frage der Unterstützung des Verkehrsunternehmen, des Verwaltungsaufwandes, der Verkehrsleistungen und der Fahrzeuge kann seiner Ansicht nach im Rahmen eines Verkehrsvertrages festgeschrieben werden. Er verwies darauf, dass die SVG dies in der Ausschreibung der Verkehrsleistungen im Busverkehr in Dithmarschen erst jüngst praktiziert haben.

Die kommunalen ÖPNV-Aufgabenträger, die Verkehrsunternehmen und der Fahrgastverband PRO BAHN wiesen zudem darauf hin, dass mit der anstehenden Fortschreibung der Landesverordnung über die Finanzierung des öffentlichen Personennahverkehrs mit Bussen und U-Bahnen sowohl eine Erhöhung der ÖPNV-Mittel als auch eine Dynamisierung der ÖPNV-Mittel erfolgen muss.