Rettungspolitik der Bundesregierung bei Air Berlin wirft Fragen auf – Fahrgastverband PRO BAHN stellt Subventionspolitik in Frage

Mitten im Hochsommer meldet die Fluggesellschaft Air Berlin Insolvenz an. Die Bundesregierung teilt noch am gleichen Tag ihre Unterstützung durch einen Notfallkredit von 150 Millionen Euro mit. Diese Reaktion ist für Reisende zunächst erfreulich, denn Flugbetrieb und Fahrgastrechte können so vorläufig gesichert werden. Die Rettungsaktion wirft jedoch grundsätzliche Fragen der Ordnungs- und Wettbewerbspolitik auf.

Ist Luftverkehr eigenwirtschaftlich?

Der Bundeskredit verwischt die Trenngrenze zwischen Eigenwirtschaftlichkeit und staatlicher Förderung. Der PB-Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann betont: „Das ansonsten hochgehaltene Prinzip der Eigenwirtschaftlichkeit des Luftverkehrs zeigt hier seine Brüche.“ Neben zahlreichen Begünstigungen bei Steuern und Abgaben (Mineralölsteuer, Mehrwertsteuer international, teils subventionierte Landegebühren) wird die Luftfahrt im Notfall durch Staatskredite gestützt. „Bei einem möglichen Air Berlin-Kreditausfall sollte nicht der Steuerzahler zahlen,“ so Andreas Schröder vom Fahrgastverband, „stattdessen können Mittel aus der Luftverkehrsabgabe eingesetzt werden.“

Ungleiche Rettungspolitik

Der auch zeitlich naheliegende Vergleich zum Insolvenzverfahren vom Bahnbetreiber LOCOMORE zeigt, dass der Bund nicht in allen Fällen zur Seite springt, wenn Fahrgäste von Insolvenzen betroffen sind. Ebenfalls hat es 2014 keine Unterstützung für den privaten Fernzug InterConnex gegeben als der eingestellt wurde und auch der Vogtland-Express Berlin-Hof wurde nicht gerettet. „Dies ist eine ungleiche Rettungspolitik“ so der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann. „Während kleine Betreiber leiden und der Nahverkehr bei Regionalisierungsmitteln für die vielen Fahrgäste um jeden Cent kämpft, werden bei der maroden Air Berlin kurzerhand 150 Millionen Euro hinterher geworfen.“

Was nun?

Der Fahrgastverband PRO BAHN empfiehlt mit neuen Buchungen bei Air Berlin vorsichtig zu sein, da ein Weiterbetrieb im Winterflugplan nicht gesichert ist. Im ungünstigsten Fall ist der gezahlte Flugpreis als Teil der Insolvenzmasse für den Fahrgast verloren. Hoffnung für einen Winterbetrieb macht eine Zusage der Lufthansa, Teile von Air Berlin zu übernehmen – dies ist allerdings nicht als Garantie zu verstehen. Als Alternative zur Flugbuchung empfiehlt der Fahrgastverband PRO BAHN das Angebot an Fernverbindungen im Schienen- und Fernbusverkehr.

Kontakt:

Karl-Peter Naumann – 0172-2673784

Andreas Schröder – 0151-57004319