Bund stuft zahlreiche Schienenverkehrsprojekte in Schleswig-Holstein und Hamburg in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 hoch

Nachdem der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Andreas Scheuer, am Dienstag, den 09. Oktober, die Überlegungen und Vorschläge des Bundes zur Einführung eines Deutschland-Taktes vorgestellt, hat der Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur am Dienstag, den 06. November, insgesamt 29 Schienenverkehrsprojekte vorgestellt, die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 vom Potentiellen Bedarf in den Vordringlichen Bedarf hochgestuft werden. Nach den Aussagen des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur erfolgt die Hochstufung auch im Hinblick auf die Anforderungen für die Einführung des Deutschland-Taktes.

Der Fahrgastverband PRO BAHN hat einmal die Schienenverkehrsprojekte in Schleswig-Holstein und Hamburg, die im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 vom Potentiellen Bedarf in den Vordringlichen Bedarf hochgestuft werden, zusammengestellt:

Ausbaustrecke Westerland – Niebüll

Die Bahnstrecke Westerland – Niebüll soll auf den Streckenabschnitten Tinnum – Morsum und Klanxbüll – Niebüll zweigleisig ausgebaut werden.

Ausbaustrecke Brunsbüttel – Wilster (- Itzehoe)

Die Bahnstrecke Brunsbüttel – Wilster und der Streckenabschnitt Wilster – Itzehoe der Bahnstrecke Westerland – Elmshorn sollen elektrifiziert werden. Die Bahnstrecke Brunsbüttel – Wilster ist zudem für eine höhere Streckenhöchstgeschwindigkeit auszubauen.

Bahnhof Elmshorn

Im Bahnhof Elmshorn soll ein viertes Bahnsteiggleis errichtet werden, um die Kapazität des überlasteten Bahnhofs Elmshorn und somit die Betriebsqualität im Bahnhof Elmshorn zu erhöhen.

Ausbaustrecke Elmshorn – Hamburg (S4 West)

Auf dem Streckenabschnitt Elmshorn – Pinneberg – Hamburg-Altona soll ein S-Bahn-Verkehr eingeführt werden. Geplant ist hierbei bisher die Verlängerung der S-Bahn-Linie 4 Ost Hamburg-Altona – Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe. Konkrete Planungen zu notwendigen Infrastrukturmaßnahmen liegen bisher nicht vor.

Knoten Hamburg

Für den Ausbau des Knoten Hamburg sind folgende Infrastrukturmaßnahmen vorgesehen:

  • Errichtung eines Überwerfungsbauwerkes für die S-Bahn-Linie 4 West im Bahnhof Hamburg-Altona Nord
  • Errichtung eines neuen Bahnsteiges Gleis 9 im Hamburger Hauptbahnhof
  • Errichtung einer Abstellanlage in Hamburg-Wandsbek
  • teilweise zweigleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Ankelmannplatz – Rothenburgsort
  • Errichtung eines Überwerfungsbauwerkes für den Güterverkehr in Hamburg-Wilhelmsburg
  • Errichtung einer Verbindungskurve nordwestlich des Bahnhofs Hamburg-Harburg zur Umfahrung des Bahnhofs Hamburg-Harburg
  • Errichtung eines Überwerfungsbauwerkes für den Güterverkehr in Meckelfeld

Ausbaustrecke Hamburg – Ahrensburg (S4 Ost)

Im Streckenabschnitt Hamburg-Hasselbrook – Ahrensburg sollen zwei neue Gleise und im Streckenabschnitt Ahrensburg – Ahrensburg-Gartenholz ein neues Streckengleis errichtet werden, um die Kapazität des überlasteten Streckenabschnitts Hamburg-Hasselbrook – Ahrensburg-Gartenholz zu erhöhen und somit die neue S-Bahn-Linie 4 Ost Hamburg-Altona – Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe einzuführen.

Ausbaustrecke Lübeck – Bad Kleinen

Die Bahnstrecke Lübeck – Bad Kleinen soll für eine Streckenhöchstgeschwindigkeit von 120 bis 160 km/ h ausgebaut und elektrifiziert werden. Südwestlich von Bad Kleinen soll eine Verbindungskurve zur Umfahrung des Bahnhofs Bad Kleinen errichtet werden.

Ausbaustrecke Lübeck – Büchen – Lüneburg

Die Bahnstrecke Lübeck – Büchen – Lüneburg soll über die bestehenden Kreuzungsbahnhöfe Pogeez, Ratzeburg, Mölln, Büchen, Dalldorf und Lauenburg weitere Kreuzungsbahnhöfe in Lübeck Süd und in Echem Süd erhalten.

Hochstufung der Schienenverkehrsprojekte in den Vordringlichen Bedarf erfreulich, jedoch keine Garantie für eine Realisierung der Schienenverkehrsprojekte

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt die Hochstufung der für Schleswig-Holstein und Hamburg benannten Schienenverkehrsprojekte in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030, weist jedoch darauf, dass die Hochstufung der Schienenverkehr in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 keine Garantie für eine Realisierung der Schienenverkehrsprojekte ist.

Schon vor der Hochstufung der am 06. November benannten Schienenverkehrsprojekte in den Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist der Bundesverkehrswegeplan deutlich überzeichnet gewesen. Das heißt, dass das Investitionsvolumen der bereits im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 enthaltenen Schienenverkehrsprojekte die vorhandenen Finanzmittel für die Investitionen deutlich übersteigen.

Folglich braucht es eine Erhöhung der vorhandenen Finanzmittel für die Investitionen in die im Vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans 2030 enthaltenen Schienenverkehrsprojekte und somit eine verkehrspolitische Entscheidung der Bundesregierung und des Bundestages, die Schieneninfrastruktur deutlich stärker als bisher ausbauen zu wollen.

Das eine solche verkehrspolitische Entscheidung der Bundesregierung und des Bundestages durchaus realistisch ist, zeigen die aktuellen Entwicklungen zur Ausbaustrecke Hamburg – Ahrensburg (S4 Ost). Hier ist die Bundesregierung offenbar aufgeschlossen, aufgrund der durch die Einführung der S-Bahn-Linie 4 Hamburg-Altona – Hamburg Hauptbahnhof – Ahrensburg – Bad Oldesloe entstehenden zusätzlichen Kapazitäten Kapazitäten für den schnellen Fernverkehr, den Güterverkehr und den schnellen Nahverkehr rund 425 bis 475 Millionen Euro des mit insgesamt 915 Millionen Euro Investitionsvolumens zu übernehmen.