EU-Fahrgastrechtenovelle: Mehr schlecht als recht – Fahrgastverband PRO BAHN kritisiert Ergebnis des Trilogs zur Revision der Fahrgastrechte

Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Institutionen auf eine Novelle der Fahrgastrechte geeinigt. Das Ergebnis aber ist alles andere als Fortschritt. Der Fahrgastverband PRO BAHN beklagt eine Reduzierung von Rechtsansprüchen der Fahrgäste. Wichtige Themen wurden diskutiert – keines der Ergebnisse kann sich sehen lassen.

Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert die im Kompromiss weiterhin fehlende Pflicht zum Angebot einer durchgehenden Fahrkarte für die gesamte Reise, auch wenn dabei verschiedene Bahnen genutzt werden, national wie international. Für Fahrgäste ist die gesamte Reisekette von Tür zu Tür entscheidend, unabhängig von den einzelnen Unternehmen, die die Teilstrecken anbieten.

Die Politiker, die glauben, dass unternehmensinterne Anschlussgarantien ausreichen, haben immer noch nicht begriffen, dass eine Bahnreise in vielen Fällen die Nutzung verschiedener Bahnen bedeutet. Allein in Deutschland kann es sein, dass die Fahrt mit Abellio beginnt, mit dem ICE der DB fortgesetzt wird und das Ziel wird mit der ODEG erreicht. Im internationalen Verkehr finden wir ein ähnliches Bild: ICE bis Köln, Thalys bis Paris und mit dem TGV ans Ziel – das ist heute aber nur mit drei Fahrkarten möglich. Damit verliert man den Anspruch auf Fahrgastrechte beim Wechsel zwischen den Tickets“, beklagt der PRO-BAHN-Vorsitzende Detlef Neuß.

Die Fahrgastvertreter unterstützen das Ziel, gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Verkehrsmittel zu schaffen – die jeweils schlechteste Lösung für alle zu übernehmen, ist aber nicht der richtige Weg. Besonders fällt dies bei Fällen höherer Gewalt auf, wo Fahrgäste künftig wieder auf sich allein gestellt wären, sollte die Novelle in dieser Form verabschiedet werden. Und was ist eigentlich höhere Gewalt? Braucht es eine Jahrhundertflut oder genügt es, wenn eine Strecke bei leichtem Sturm gesperrt wird, weil am Grünschnitt gespart wurde? Allein wegen dieser Unsicherheiten ist die Novelle den Fahrgästen nicht zumutbar. „Gerade bei Orkanen, Suiziden und externen Unfällen ist es für die Reisenden besonders wichtig, dass sie unabhängig von der Verkehrsmittelwahl oder dem ausführenden Unternehmen möglichst schnell zu ihrem Ziel kommen“, ergänzt Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN. Bloße Entschädigungen lösen hier häufig das Problem nicht. Im Moment der Störung ist die Organisation der Weiterbeförderung oder eine Unterbringung für die Nacht essenziell. „Hier bringt PRO BAHN seinen 20 Jahre alten Vorschlag gerne wieder ins Spiel, diese Aufgabe mit einem gemeinsamen Fonds und gemeinsamer Organisation aller Verkehrsunternehmen in solchen Fällen höherer Gewalt zu erfüllen“, schlägt Naumann vor.

Man hat über die richtigen Themen diskutiert, die Ergebnisse liegen für die Fahrgäste allerdings zwischen Enttäuschung und Katastrophe“, resümiert Neuß. „Die EU-Parlamentarier sollten den Kompromiss ablehnen!“

Kontakt:

Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de

Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-2673784, e-mail: k.naumann@pro-bahn.de