Neue Tarifbestimmungen im Schleswig-Holstein-Tarif seit 01. Januar: Mitnahmeregelungen der allgemeinen Monatskarte und der Monatskarte im Abonnement dauerhaft angepasst

Seit Freitag, den 01. Januar, gelten wieder die regulären Tarifbestimmungen im Schleswig-Holstein-Tarif, nachdem sowohl die im Zeitraum vom 01. Oktober bis zum 31. Dezember als auch im Zeitraum der Herbstferien vom 03. Oktober bis 18. Oktober vorgehaltenen Angebote im Schleswig-Holstein-Tarif, um sich bei den Fahrgästen für die Treue in der aktuellen Situation rund um das Corona-Virus zu bedanken, ausgelaufen sind.

Im Gegensatz zu den bis zum 30. September geltenden regulären Tarifbestimmungen im Schleswig-Holstein-Tarif sind jedoch die Mitnahmeregelungen der allgemeinen Monatskarte und der Monatskarte im Abonnement dergestalt angepasst worden, dass im Geltungsbereich der Monatskarte samstags sowie sonn- und feiertags ein Erwachsener und drei Kinder bis einschließlich 14 Jahren in Bahnen und Bussen kostenlos mitgenommen werden können.