Infektionschutzgesetz darf den öffentlichen Verkehr nicht verhindern – Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt, dass auch in Bussen und Bahnen einheitliche Infektionsschutzregeln gelten sollen

Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt, dass auch in Bussen und Bahnen einheitliche Infektionsschutzregeln gelten sollen. Diese Regeln müssen allerdings zur Alltagswirklichkeit des Öffentlichen Verkehrs passen.

Alle bisherigen Untersuchungen und Studien haben nachgewiesen, dass das Ansteckungsrisiko mit COVID 19 in Bussen und Bahnen äußerst gering ist. Das liegt auch daran, dass in fast allen Zügen und Bussen deutlich weniger als die Hälfte der Sitzplätze besetzt sind. Nur in ganz wenigen Fällen – meist im Berufsverkehr – ist es voller. „Nach eigenen Erfahrungen versuchen die Fahrgäste auch dann den notwendigen Abstand einzuhalten, indem im Abstand voneinander gestanden wird“, erläutert der PRO BAHN-Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann. Wie die im Gesetz vorgesehene maximal zulässige Auslastung von 50 Prozent gemessen und dann durchgesetzt werden soll, ist völlig unklar. Sinnvoll ist dagegen, wenn – wie bei der S-Bahn Berlin – die erwartete Auslastung in der elektronischen Fahrplanauskunft angezeigt wird.

Sicher ist es sinnvoll, wenn es Kontrollen gibt, ob die Fahrgäste auch Masken tragen. „Wenn der Gesetzgeber solche Kontrollen verstärkt vorschreibt, muss er auch dafür sorgen, dass dafür ausreichendes Personal vorhanden ist,“ gibt der PRO BAHN-Vorsitzende Detlef Neuß zu Bedenken. Zugpersonal wie auch Busfahrer auch heute schon Fahrgäste ohne Maske auf die Tragepflicht hin.

Zum Dritten müssen auch die Vorschriften für das Personal so gestaltet werden, dass der Betrieb von Bahnen und Bussen möglich ist. Der Fahrgastverband PRO BAHN unterstützt hier die Forderungen des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Wir Fahrgäste brauchen auch in Corona-Zeiten einen funktionierenden Öffentlichen Verkehr, der nicht nur die Umwelt schon, sondern auch in Bezug auf Tote und Verletzte deutlich besser ist als der Straßenverkehr.

Kontakt:

Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-267 37 84, e-mail: k.naumann@pro-bahn.de

Detlef Neuß, Bundesvorsitzender, mobil: 0170-5853246, e-mail: neuss@probahn-nrw.de