Europäischer Rechnungshof prüft Effektivität von Fahrgastrechten für Verbraucher – Fahrgastverband PRO BAHN wird das Sonderaudit zu vier Verkehrsträgern analysieren

Am 08.11.2018 veröffentlichte der Europäische Rechnungshof einen Bericht über einen Sonderaudit, der vom 01.10.2017 bis 31.03.2018 zur Effektivität der Fahrgastrechte bei allen vier öffentlichen Verkehrsträgern (Bahn, Bus, Flug, Schiff) durchgeführt wurde. Für alle diese Fahrgastrechte gibt es unterschiedliche Verordnungen mit leider auch unterschiedlicher Struktur der Regelungen.

Wir begrüßen es als Fahrgastverband ausdrücklich, dass sich der Europäische Rechnungshof mit diesem Thema auseinander gesetzt hat. Wir haben dies am 07.03.2018, zusammen in mit anderen Fahrgastverbänden in einem Treffen in Berlin mit den Prüfern des Europäischen Rechnungshofes auch betont,“ stellt Detlef Neuss, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes PRO BAHN fest.

Den Fahrgastvertretern fehlt aber ein Aspekt, der in Europa von nahezu allen Seiten übersehen wird. „Nicht nur der Rechnungshof, sondern auch zuvor schon Parlament, Rat und Kommission vergessen, dass die Kunden nicht nur ein Verkehrsmittel nutzen, sondern mit dem Bus zur Bahn oder mit der Bahn zum Flughafen kommen. Die Reisekette muss hier in den Vordergrund gestellt werden und genauso, wie die einzelnen Verkehrsmittel geprüft werden“, fordert Neuß.

Wir werden den Bericht im Detail in unserem Fachausschuss Fahrgastrechte analysieren“, kündigt Peter Cornelius, Leiter dieses Fachgremiums, an, “und dann eine ausführliche Beurteilung veröffentlichen.“

Kontakt:

Detlef Neuß, Bundesvorsitzender, mobil: 0170-5853246, e-mail: neuss@probahn-nrw.de

Peter Cornelius, Leiter Fachausschuss Fahrgastrechte, mobil: 0179-7706981, e-mail: peter.cornelius@pro-bahn-berlin.de