Der Fahrgastverband PRO BAHN hat im Vorfeld der Wahl zur Hamburgischen Bürgerschaft in 11 Themenfeldern insgesamt 72 Wahlprüfsteine erstellt. Lesen Sie hier die Antworten der verkehrspolitischen Sprecher der in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien zum Themenfeld Regulierung:
Wie stehen Sie dazu, monatlich die Werte zur Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit von Bus, S- und Bahn zu veröffentlichen?
Die Linke: Als Maßnahme der Qualitätskontrolle halten wir eine monatliche und linienbezogene Veröffentlichung der Werte für richtig.
FDP: Positiv.
SPD: Wo Schwachstellen im ÖPNV-System in Sachen Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit bestehen, setzen wir uns mit gezielten Maßnahmen für Verbesserungen ein (siehe Ziffer 5.3). Eine monatliche Veröffentlichung von Daten zu Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit würde einen hohen administrativen Aufwand bedeuten und nicht unmittelbar zur Verbesserung der Zuverlässigkeit beitragen.
Wie stehen Sie dazu, Qualitätskontrollen der Bus-, S-Bahn- und U-Bahn-Haltestellen mit der Möglichkeit, Strafzahlungen von den Infrastrukturunternehmen zu erheben, einzuführen?
FDP: Positiv.
Wie stehen Sie dazu, dass die S-Bahn Hamburg Gewinne an die DB abführt, obwohl die Qualität nicht den Vorgaben des Verkehrsvertrages entspricht?
AfD: Zu 1: Selbstverständlich. In Bezug auf den schienengebundenen Verkehr sogar nach Linie aufgeschlüsselt, für Busse pauschal.
Frage 2 und 3 haben ja einen Bezug zueinander. Die offensichtliche Gefahr besteht ja darin, dass zu Lasten der Gewinnmaximierung an der vereinbarten Qualität gespart wird. Das darf nicht sein. Unter diesem Gesichtspunkt wäre dies bei zukünftigen Vertragsverhandlungen zu berücksichtigen.
Bündnis 90/ Die Grünen: Pünktlichkeit und Sauberkeit sind wesentliche Bausteine für einen attraktiven ÖPNV. Deshalb sind Qualitätskontrollen richtig und Strafzahlungen bei Nichteinbringung der vereinbarten Verkehrsleistungen berechtigt. Dieses System werden wir beibehalten und bei Bedarf weiterentwickeln. Pünktlichkeitsquoten proaktiv zu veröffentlichen, ist eine interessante Idee.
Die Linke: Strafzahlungen können einen positiven Effekt haben, da sie mangelhafte Qualität verdeutlichen. Allerdings machen sie bei städtischen Betrieben nicht unbedingt Sinn, wenn das Geld nur innerhalb der städtischen Kassen umverteilt wird. Stattdessen möchten wir, dass die Führung der städtischen Verkehrsbetriebe am Gemeinwohl und verkehrspolitischen Notwendigkeiten statt an finanziellen Kennzahlen orientiert wird.
Wir wollen nach Ende des laufenden Verkehrsvertrages (2033) eine Übernahme der S-Bahn in städtische Verantwortung, sowohl des Betriebs, als auch der Gleichstrom-Infrastruktur. So können Qualitätskriterien direkt umgesetzt werden ohne auf Hilfskonstrukte wie Strafzahlungen angewiesen zu sein.
FDP: Wir Liberalen bestehen darauf, dass der Verkehrsvertrag eingehalten wird.
SPD: Es gibt bereits Sanktionen. Im S-Bahn-Verkehrsvertrag ist geregelt, dass der Auftragnehmer pauschal für 35 Prozent der außerplanmäßigen Zugausfälle unabhängig von der Störungsursache kein Leistungsentgelt erhält. Unabhängig davon wird dem Auftragnehmer nach neuem Verkehrsvertrag eine Sanktion auferlegt, wenn die Summe der außerplanmäßigen Zugausfälle die Quote von 0,3 Prozent der fahrplanmäßigen Zugkilometer eines Jahres überschreitet.