Bessere Erstattungsregeln schaffen – Vor Corona-Einschränkungen erworbene Tickets einfacher umtauschen

Fahrkarten, die in den nächsten Monaten gelten, aber bereits vor Inkrafttreten der Einschränkungen im Zuge der Pandemie erworben wurden, können nicht einfach zurückgegeben werden. Der Fahrgastverband PRO BAHN sieht dies als unnötiges Vergraulen potentieller Kunden und fordert stattdessen eine Verlängerung der bisherigen flexiblen Gutschein-Lösung für beliebige Bahnfahrten.

Wer in Vor-Corona-Zeiten eine Fahrkarte für eine Bahnreise gekauft hat und diese zum Beispiel wegen Reisebeschränkungen am Urlaubsort oder abgesagter Veranstaltungen nicht nutzen kann, hat seit dem 5. Mai schlechte Karten. Bis zu diesem Tag gab es lang gültige Gutscheine für eine beliebige Bahnfahrt. Seit diesem Tag kann die Fahrkarte nur noch über die selbe Strecke – allerdings an einem beliebigen Tag bis zum 31. Oktober – genutzt werden. Dazu der Bundesvorsitzende des Fahrgastverbands PRO BAHN, Detlef Neuß: „Wenn eine Familie für die Urlaubsfahrt im Mai ein Ticket gebucht hat, nützt es ihr nichts, wenn sie die Fahrt später im Jahr noch einmal machen kann, dann aber nicht alle Urlaub haben oder es kein passendes Hotel gibt. Gleiches gilt auch für diejenigen, die zu einer abgesagten oder ins nächste Jahr verlegten Veranstaltung wollten.“ Das Geld für das Ticket ist somit meist verloren und die Kunden sind verärgert.

Nach Auffassung des Fahrgastverbands PRO BAHN werden hier Kunden unnötig verärgert und gehen sogar für die Bahn verloren. Ihnen stattdessen ein Gutschein über den Ticketbetrag für eine beliebige Bahnfahrt zu geben, ist mit Sicherheit die bessere und kundengerechtere Lösung.

Der PRO BAHN-Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann sieht hier auch die Politik in der Pflicht und verweist dabei auf die Forderung des Umweltbundesamtes, Entschädigungen beziehungsweise Unterstützungen an die Umweltfreundlichkeit des Unternehmens zu koppeln: „Wenn die Bundesregierung bereit ist, nach der Thomas Cook-Pleite Reisende für Fernreisen mit einem klimaschädlichen CO2-Ausstoß zu entschädigen, dann sollte es bei Reisenden, die die umweltfreundliche Bahn nutzen wollten, doch erst recht möglich sein.“

Der Fahrgastverband PRO BAHN appelliert an die Politik, die umweltfreundlichen Fahrgäste nicht im Stich zu lassen und für eine angemessene Entschädigung zu sorgen.

Kontakt:

Detlef Neuß, Bundesvorsitzender, mobil: 0170-5853246, e-mail: neuss@probahn-nrw.de

Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-2673784, e-mail: k.naumann@pro-bahn.de