Buchholz: Fahrgastverband PRO BAHN fordert Verlängerung des Bahnsteigs Gleis 11 und Errichtung neuer Bahnsteige an Gleis 29 sowie an Gleis 7

Im Hinblick auf die durch Infrastruktur-Maßnahmen oder Störungen an der Infrastruktur immer wieder einmal notwendige Umleitung der Regionalexpress-Linie 4 Bremen – Hamburg und der Regionalbahn-Linie 41 Bremen – Hamburg über die Bahnstrecke Buchholz – Maschen (– Hamburg-Harburg) und die geplante Reaktivierung der Bahnstrecke Buchholz – Maschen (– Hamburg-Harburg) im Schienenpersonennahverkehr (SPNV), fordert der Fahrgastverband PRO BAHN das Land Niedersachsen und die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) auf, die Bahnstation Buchholz dergestalt auszubauen und zu erweitern, dass eine Umleitung im SPNV der Regionalexpress-Linie 4 Bremen – Hamburg und der Regionalbahn-Linie 41 Bremen – Hamburg über die Bahnstrecke Buchholz – Maschen (– Hamburg-Harburg) ohne Halt-Ausfall in Buchholz und ohne kapazitätsreduzierende Fahrstraßenkreuzungen möglich ist.

Konkret fordert der Fahrgastverband PRO BAHN, in Buchholz an Gleis 11 den Bahnsteig auf eine Nutzlänge von 225 Metern zu verlängern und an Gleis 29 einen neuen Bahnsteig mit einer Nutzlänge von 225 Metern zu errichten. Im Fall einer Umleitung über die Bahnstrecke Buchholz – Maschen (– Hamburg-Harburg) können die auf der Regionalexpress-Linie 4 Bremen – Hamburg und der Regionalbahn-Linie 41 Bremen – Hamburg eingesetzten Fahrzeuggarnituren bestehend aus einer Elektro-Lokomotive und 7 Doppelstock-Wagen mit einer Länge von 208 Metern somit in Buchholz an den Bahnsteigen Gleis 11 und Gleis 29 halten, in Fahrtrichtung Hamburg-Harburg sogar ohne das Streckengleis (Hamburg-Harburg –) Maschen – Buchholz zu kreuzen.

Des Weiteren fordert der Fahrgastverband PRO BAHN, in Buchholz an Gleis 7 einen neuen Bahnsteig mit einer Nutzlänge von 225 Metern zu errichten, damit die Regionalexpress-Linie 4 Bremen – Hamburg und die Regionalbahn-Linie 41 Bremen – Hamburg auch über Gleis 6 vom Fernverkehr überholt werden und Fahrgäste von Hamburg beziehungsweise nach Bremen die Bahnsteiganlagen auch ohne Nutzung der Bahnsteigüberführung verlassen beziehungsweise erreichen können.