Bundesländer und Bund einigen sich auf eine Nachfolge-Regelung des Regionalisierungsmittel-Gesetzes

Am Donnerstag, 24. September, haben sich die Bundesländer und die Bundesregierung überraschend auf eine Nachfolge-Regelung des zum 31.12.2014 ausgelaufenen Regionalisierungsmittel-Gesetzes geeinigt.

Die wahrscheinlich zum 01.01.2016 in Kraft tretende Nachfolge-Regelung des Regionalisierungsmittel-Gesetzes umfasst folgende Vereinbarungen:

  • Die Regionalisierungsmittel werden von derzeit 7,3 Milliarden Euro jährlich auf künftig 8,0 Milliarden Euro jährlich erhöht
  • Die Dynamisierung der Regionalisierungsmittel wird von derzeit 1,5 % jährlich auf künftig 1,8 % jährlich erhöht
  • Die Regionalisierungsmittel werden künftig nach dem sogenannten Kieler Schlüssel unter den einzelnen Bundesländern verteilt

Weiterhin soll zwischen den Bundesländern und der Bundesregierung eine Vereinbarung getroffen werden, die den Anstieg der Stations- und Trassenpreise künftig bremst und so eine schleichende Kürzung der Regionalisierungsmittel unterbindet.