Nach den tagelangen witterungsbedingten Streckensperrungen im Winter hatte der Fahrgastverband PRO BAHN gemeinsam mit dem Netzwerk Europäischer Eisenbahnen (NEE) e.V. Forderungen formuliert, wie die Verlässlichkeit des systemrelevanten Schienenverkehrs bei Eis und Schnee schnell gestärkt werden kann und eine Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden eingefordert. Jetzt hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) bestätigt: Zuverlässige Infrastruktur muss der einzige Maßstab für das Gleisnetz und die Stationen sein.
Im Winter 2021 waren zahlreiche Strecken, darunter die Schnellfahrstrecke VDE 8.2 Erfurt – Halle/Leipzig, mehrere Tage gesperrt, die Informationssysteme der DB Netz lieferten oft schlicht falsche Informationen und die Fahrgäste wurden nicht selten sich selber überlassen. Und das obwohl solche Wetterphänomene im Februar keineswegs ungewöhnlich sind. Jetzt haben die Bundesnetzagentur und das Eisenbahn-Bundesamt auf die Beschwerde hin die Wintervorbereitungen von DB Netz und DB Station und Service überprüft. Der vorab veröffentlichte Entscheidungstenor verpflichtet die DB Netz unter Androhung eines Zwangsgelds gesperrte Strecken binnen 24 Stunden wieder befahrbar zu machen. Entsprechende Regelungen müssen in die Zugangsbedingungen aufgenommen werden. Gelingt die Wiederfreigabe in Zukunft nicht innerhalb dieser Zeit, müsste die DB Netz belegen, dass sie objektiv nicht in der Lage war, ausreichend Vorsorge zu treffen.
Jörg Bruchertseifer, Referent Fahrgastinformation des Fahrgastverbands PRO BAHN, formuliert die Anforderungen der Fahrgäste: „Bei jedem Wetter ein zuverlässig fahrbarer Fahrplan mit pünktlichen Zügen muss wieder die Basis für den umweltfreundlichen Eisenbahnverkehr werden.“
Dr. Lukas Iffländer, stellvertretender Vorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN ergänzt: „Jetzt muss die DB Netz ihre Winterpläne überarbeiten und für ausreichend verfügbares Personal und Technik vor Ort sorgen. Dazu ist es auch erforderlich, dass die neue Bundesregierung dafür sorgt, dass der Winterdienst ausreichend in der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) zwischen Bund und DB Netz geregelt wird.“ Die Bundesnetzagentur hat auch klar gemacht: Die DB Netz muss zukünftig belegen, dass sie objektiv nicht in der Lage war, ausreichend Vorsorge zu treffe, wenn sie den Zwangsgeldern entkommen will. ‘Um Geld zu sparen haben wir Schneepflüge ausgemustert und Weichenheizungen eingespart‘, dürfte als Begründung dabei nicht durchgehen. So wird ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, ordentliche Wintervorbereitungen zu betreiben.
Kontakt:
Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de
Jörg Bruchertseifer, Referat Fahrgastinformation, mobil: 0160-90636984, e-mail: joerg.bruchertseifer@pro-bahn.de