Endlich: das digitale Erstattungsformular – Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt das neue digitale Angebot

Bisher mussten Fahrgäste, die wegen einer Zugverspätung Anspruch auf eine teilweise Erstattung ihres Ticketpreises haben, ein Formular ausfüllen und es am Schalter oder der DB Information abgeben beziehungsweise es per Post an das ServiceCenter Fahrgastrechte senden.

Jetzt hat die Deutsche Bahn angekündigt, dass die Fahrpreiserstattung zum Juni 2021 auch digital erfolgen kann. Der Fahrgastverband PRO BAHN begrüßt, dass die DB nun auch hier in die digitale Welt einsteigt.

Endlich hat die Deutsche Bahn eine langjährige Forderung des Fahrgastverbands PRO BAHN umgesetzt“, erklärt der Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann, „über Jahre haben wir die DB gedrängt, das Erstattungsverfahren für Fahrgäste digital zu erleichtern.“

Insbesondere Fahrgäste, die ihre Fahrkarte digital gekauft haben, können jetzt die Reisedaten direkt von der Buchung übernehmen“, erläutert der Tarif-Experte des Fahrgastverbands PRO BAHN, Jörg Bruchertseifer, „nur Besitzer der BahnCard 100 müssen noch ihre Reisestrecke eintragen, weil diese nicht aus der Fahrkarte hervorgeht.“

Für uns Fahrgäste ist dieses ein großer Lichtblick in einer Zeit, wo in der Europäischen Union gerade die Zeichen für eine Reduktion der Fahrgastrechte gesetzt wurden. Wenn die Eisenbahn und der gesamte öffentliche Verkehr attraktiver werden soll, muss es gute und einfach durchzusetzende Fahrgastrechte geben.

Kontakt:

Dr. Lukas Iffländer, Fahrgastverband PRO BAHN, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de

Karl-Peter Naumann, Fahrgastverband PRO BAHN, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-2673784, e-mail: k.naumann@pro-bahn.de