Schriftliche Anhörung des Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages zur Ausrüstung von Zügen mit Technik zur Kameraüberwachung beziehungsweise Videoüberwachung

Im Rahmen der Ausschreibungen Netz Nord II und Netz Mitte I haben Land und LVS die Ausrüstung der zu modernisierenden beziehungsweise neu zu beschaffenden Triebwagen mit Technik zur Kameraüberwachung beziehungsweise Videoüberwachung gefordert.

Somit verkehren derzeit 7 LINT 41 der Nordbahn Eisenbahngesellschaft und 16 LINT 41 der Regionalbahn Schleswig-Holstein mit Technik zur Kameraüberwachung beziehungsweise Videoüberwachung. Mit dem Beginn der neuen Verkehrsverträge Netz Mitte, Los A, und Netz Mitte, Los B, werden mit den dort neu einzusetzenden 16 Twindexx Vario der Regionalbahn Schleswig-Holstein und den 15 FLIRT der Nordbahn Eisenbahngesellschaft mit Technik zur Kameraüberwachung beziehungsweise Videoüberwachung ausgerüstete Triebwagen dazu kommen. Auch die 14 neuen LINT 54 der AKN Eisenbahngesellschaft werden mit Technik zur Kameraüberwachung beziehungsweise Videoüberwachung ausgerüstet sein.

Im Hinblick auf die im Rahmen der Ausschreibung Netz West II für die Laufzeit des kommenden Verkehrsvertrags zu modernisierenden Marschbahn-Wagen beziehungsweise neu zu beschaffenden Dieseltriebwagen hat der Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages eine schriftliche Anhörung zum Themenkomplex „Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern“ durchgeführt. Anlass dafür ist ein Antrag der Landtagsfraktion der Piratenpartei gewesen.

Die Stellungnahme des PRO BAHN-Landesverbandes Schleswig-Holstein/ Hamburg zur schriftlichen Anhörung des Wirtschaftsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages zum Themenkomplex „Lückenlose Videoüberwachung in Schleswig-Holsteins Zügen verhindern“ lesen Sie hier.