Am Mittwoch, 16. März, hat des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Berlin den Referenten-Entwurf des Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 vorgestellt.
Der Referenten-Entwurf des BVWP 2030 umfasst im Bereich der Schienen-Verkehrsprojekte folgende von der schleswig-holsteinischen Landesregierung für den BVWP 2030 angemeldete Projekte:
Abschnitt „Neue Projekte/ Vordringlicher Bedarf“
Ausbaustrecke/ Neubaustrecke Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung)
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zweites Gleis und Elektrifizierung Bad Schwartau-Waldhalle – Ratekau, Vmax 160 km/ h
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zweigleisige Neubaustrecke Ratekau – Göhl, Vmax 160 km/ h
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zweites Gleis und Elektrifizierung Göhl – Puttgarden mit zweigleisiger Fehmarnsundbrücke, Umfahrung Großenbrode und Elektrifizierung der Stichstrecke nach Fehmarn-Burg, Vmax 160 km/ h
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eingleisige NBS nach Neustadt/ Holstein (Stichstrecke)
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neue Verkehrsstationen Timmendorfer Strand, Scharbeutz, Haffkrug, Lensahn, Oldenburg, Großenbrode
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Pufferbahnhof Lübeck
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Verlängerung der Überholungsgleise Hamburg-Wandsbek – Puttgarden auf 850 Meter Nutzlänge
Abschnitt „Vorhaben des potentiellen Bedarfs, die in den Vordringlichen Bedarf oder den Weiteren Bedarf aufsteigen können“
ABS Hamburg – Ahrensburg
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Projektdefinition noch nicht abgeschlossen
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voraussichtlich zweites Gleis Verbindungskurve Hamburg-Horn – Hamburg-Wandsbek
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voraussichtlich drittes Gleis Hamburg-Wandsbek – Ahrensburg
Damit haben sich Medienberichte bestätigt, nach denen die Elektrifizierung der Bahnstrecken Westerland – Itzehoe und Brunsbüttel – Wilster (– Itzehoe) sowie der weitere Ausbau der Bahnstrecke Elmshorn – Pinneberg nicht im Entwurf des BVWP 2030 enthalten sind.
Aus der Sicht des Fahrgastverbandes PRO BAHN stellen die vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur veröffentlichten Planungen zum BVWP 2030 insbesondere für die Planungen zur Realisierung der S4 West Itzehoe –/ Wrist – Elmshorn – Hamburg einen erheblichen Rückschlag dar.