In seinem aktuellen Urteil (Az. XII ZR 29/20) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die DB Netz für Folgeschäden von durch sie verursachte Verspätungen gegenüber den Verkehrsunternehmen und somit indirekt gegenüber den Fahrgästen und Aufgabenträgern haften muss. Der Fahrgastverband PRO BAHN sieht dies als wichtigen Schritt zu einer zuverlässigen Bahn.
Im Schienenpersonennahverkehr verlangen die Besteller von Verkehrsunternehmen, die die geforderten Leistungen nicht erbringen, Strafzahlungen. Diese Praxis wurde in den letzten Jahren, auch auf Druck des Fahrgastverbands PRO BAHN, kontinuierlich ausgeweitet und mit Monitoringelementen ergänzt, um einen hochwertigen und fahrgastfreundlichen Verkehr zu ermöglichen. Die in vielen Regionen teils deutlich gestiegene Qualität zeigt, dass der wirtschaftliche Druck auf die Unternehmen zu ordentlicher Leistung funktioniert und diese Praxis erfolgreich ist.
In vielen Fällen sind die Verkehrsunternehmen aber an einer Verspätung nicht schuld, sondern diese wird durch eine unzureichende Verfügbarkeit der Bahninfrastruktur (zum Beispiel Signal-/ Weichenausfall) verursacht. Bisher blieben die Unternehmen auf den dann entstehenden Strafzahlungen sitzen oder konnten nur darauf hoffen, dass die Aufgabenträger sie in diesen Fällen erlassen. Zu den Strafzahlungen gesellen sich aber bei Infrastrukturstörungen auch andere Kosten (zum Beispiel Einsatz zusätzlicher Lokführer oder Überstunden derselbigen). Auch diese blieben bei den Unternehmen liegen.
Das BGH-Urteil legt nun fest, dass Infrastrukturbetreiber – in der Regel DB Netz – für Folgeschäden haften müssen. Dies erzeugt einen deutlichen wirtschaftlichen Druck auf das Unternehmen, die Infrastruktur zuverlässig zur Verfügung zu stellen. „Für die Fahrgäste bedeutet das eine zu erwartende Reduzierung der Ausfälle und somit eine Steigerung der Pünktlichkeit“, freut sich Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN.
Karl-Peter Naumann, PRO BAHN-Ehrenvorsitzender, ergänzt: „Störungen und Ausfälle der Infrastruktur werden der DB Netz ab jetzt weh tun. Wenn, wie gestern zwischen Nürnberg und Erfurt, gleich zwei Stellwerke auf einmal ausfallen, wirkt sich dies zukünftig direkt auf den Gewinn aus.“ Das Urteil ist dabei ein guter Schritt, um unter den bestehenden Bedingungen die DB Netz zu einer zuverlässigkeitsorientierten Strategie zu motivieren. Besser wäre es aus Sicht des Fahrgastverbands PRO BAHN aber, das Ziel der Gewinnerzielung aufzugeben und die Infrastruktursparten gemeinnützig zu betreiben.
Kontakt:
Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de
Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-2673784, e-mail: k.naumann@pro-bahn.de