Konkurrenz belebt das Geschäft und damit auch die Qualität für Fernreisen, die dem Fahrgast zu Gute kommt. So ist das Angebot von Fernbusreisen vom Grundsatz her als Belebung des Marktes zu sehen.
„Es kann nicht sein, dass der Fernbus keine Benutzungsgebühr für die befahrene Infrastruktur zahlt, die Bahnen als Wettbewerber aber schon“, erklärt der Ehrenvorsitzende des Fahrgastverbands PRO BAHN Karl-Peter Naumann. „Die Bedingungen für den Marktzugang müssen für alle Unternehmen gleich sein.“
Daneben müssen weitere Vorteile der Fernbusse gegenüber dem System Bahn in der aktuellen Diskussion zur Maut betrachtet werden:
- Der Bus zahlt nur in einigen Orten Benutzungsgebühren für die Nutzung der öffentlich bezahlten Haltestellen; die Bahn an jedem Halt
- Aktuelle Informationen über Verspätungen an den Haltestellen sind der Bahn vorgeschrieben; dem Fernbus nicht
- Entschädigungen bei Verspätungen: Hier haften die Bahnen auch ohne eigenes Verschulden, selbst bei Sturm; der Fernbus in solchen Fällen nicht
- Wird das Ziel am vorgesehenen Tag nicht mehr erreicht, hat der Bahnkunde Anspruch auf ein Taxi oder eine Hotelübernachtung; der Fernbusreisende geht leer aus
Auch ein Blick auf die Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten, zeigen keine Gleichheit mit den Bahnen – soweit man verschiedentlichen Berichten glauben schenken darf.
„Sicher, wir Fahrgäste profitieren vom Wettbewerb,“ stellt Karl-Peter Naumann fest. „Dieser muss für alle Markteilnehmer fairerweise die gleichen Bedingungen haben. Sonst besteht die Gefahr, dass der benachteiligte Marktteilnehmer, hier die Bahnen, vom Markt zurück gedrängt werden – und das ist nicht im Sinne der Fahrgäste.“
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Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, Tel.: 0172-2673784, E-Mail: k.naumann@pro-bahn.de
v.i.S.d.P.: Karl-Peter Naumann