Am Dienstag, 06. Mai, hat die Landesplanung des Landes Schleswig-Holstein ihre Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens zur Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung vorgestellt.
Die Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens zur Schienenhinterlandanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung umfassen im wesentlichen 6 Aspekte:
- Die Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens umfassen eine Neubaustrecke im Streckenabschnitt der Gemeinde Großenbrode, um die Gemeinde Großenbrode zu umfahren. Die heute zentral in der Gemeinde gelegene Bahnstation Großenbrode wird in Randlage der Gemeinde Großenbrode neu errichtet.
- Die Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens umfassen eine Neubaustrecke im Streckenabschnitt der Gemeinde Lensahn, um die Gemeinde Lensahn zu umfahren. Die heute in Randlage der Gemeinde gelegene Bahnstation Lensahn wird abseits der Gemeinde Lensahn neu errichtet.
- Die Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens umfassen eine Neubaustrecke im Streckenabschnitt Altenkrempe – Ratekau, um das Neustädter Binnenwasser, Neustadt und die Gemeinden Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz und Timmendorfer Strand zu umfahren.
- Die Stadt Neustadt wird über eine Stichstrecke von der Neubaustrecke, die das Neustädter Binnenwasser und die Stadt Neustadt umfährt, durch den Regionalverkehr auf der Schiene erschlossen.
- Die Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens umfassen eine Stilllegung der bestehenden Bahnstrecke im Streckenabschnitt Altenkrempe – Ratekau. Die heute in Randlage der Gemeinden gelegenen Bahnstationen Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz und Timmendorfer Strand werden abseits der Gemeinden Sierksdorf, Haffkrug, Scharbeutz und Timmendorfer Strand neu errichtet.
- Die Empfehlungen des Raumordnungsverfahrens umfassen eine Neubaustrecke im Streckenabschnitt der Gemeinde Ratekau, um die Gemeinde Ratekau zu umfahren. Die heute in Randlage der Gemeinde gelegene ehemalige Bahnstation Ratekau wird abseits der Gemeinde Ratekau reaktiviert.