Am Montag, 15. Dezember, hat der von den Bundesländern Schleswig-Holstein und Freie und Hansestadt Hamburg beauftragte Gutachter Intraplan die standardisierte Bewertung für den Ausbau der AKN-Linie A1 Kaltenkirchen – Hamburg-Eidelstedt zur S-Bahn-Linie 21 vorgestellt. Die standardisierte Bewertung hat für den Ausbau dabei einen Nutzen-Kosten-Faktor von 1,12 ergeben.
Für den Ausbau der AKN-Linie A1 Kaltenkirchen – Hamburg-Eidelstedt zur S-Bahn-Linie 21 sind folgende Maßnahmen an der Infrastruktur der AKN und am Liniennetz der Hamburger S-Bahn unterstellt worden:
- Elektrifizierung des Streckenabschnitts Kaltenkirchen – Hamburg-Eidelstedt
- zweigleisiger Ausbau des Streckenabschnitts Ulzburg Süd – Quickborn
- zweigleisiger Ausbau der Einfädelung der AKN-Linie A1 in die Infrastruktur der Hamburger S-Bahn in Hamburg-Eidelstedt
- Einführung einer S-Bahn-Linie 32 Elbgaustraße – Diebsteich – Verbindungsbahn – Hamburg Hauptbahnhof montags bis freitags in der Hauptverkehrszeit
Als nächster Planungsschritt für den Ausbau der AKN-Linie A1 Kaltenkirchen – Hamburg-Eidelstedt zur S-Bahn-Linie 21 ist nun der Start der Planfeststellungsverfahren im Herbst 2015 vorgesehen.