Bei Buchungen über bahn.de oder die DB-Automaten übersehen viele Kunden, dass ihre Fahrt abschnittsweise den Flixtrain nutzt. Im Zug kommt dann die böse Überraschung, man darf nachzahlen.
Ein Fahrgast sucht auf bahn.de eine Fahrt von Offenbach nach Hannover. Nach kurzer Zeit wird er fündig. Ein Sparpreis deutlich günstiger als die anderen und nur wenige Minuten langsamer als die schnellste ICE-Verbindung. Sich über das vermeintliche Schnäppchen freuend geht es in den RE nach Frankfurt (Main) Süd. Darin wird der Fahrgast glücklicherweise nicht kontrolliert. Beim Umsteigen in den grünen Zug denkt sich der normale Fahrgast auch noch nichts. Als dann der Zugbegleiter auftaucht, gibt es den Schock: Für den Abschnitt Frankfurt – Kassel ist der Maximalpreis von Flixtrain zu entrichten. Da ist das Schnäppchen dahin und der Tag ruiniert.
Was ist passiert? Unser Beispielfahrgast hast die kleine Anmerkung „Teilpreis“ auf bahn.de übersehen. Das Ticket gilt nur zwischen Kassel-Wilhelmshöhe und Hannover. Der Flixtrain ist nicht dabei.
Der Fahrgastverband PRO BAHN empfiehlt Fahrgästen daher: Achten Sie bei Buchungen auf den Vermerkt „Teilpreis“ und darauf, welche Züge verkehren. Sobald das Kürzel „FLX“ erscheint, ist davon auszugehen, dass ein Teilstück noch extra gebucht werden muss.
Wie viel man genau im Flixtrain lässt, wenn man spontan im Zug kauft, ist im Voraus nur schwer herauszubekommen. Die Bordpreise sind nicht auf der Homepage abrufbar. Bei einem Hotline-Anruf von Andreas Frank, Fachreferent für den Fahrgastdialog beim Fahrgastverband PRO BAHN, konnte dieser Preis nicht direkt benannt werden. Er erhielt erst nach einer Recherche einen Rückruf. Der dabei genannte Preis deckt sich allerdings nicht mit den Berichten von betroffenen Fahrgästen, in denen von deutlich höheren Preisen die Rede ist.
Dass so etwas überhaupt passieren kann, ist für den Fahrgastverband PRO BAHN ein Unding. Lukas Iffländer, stellvertretender Vorsitzender des Verbands, sieht hier die Politik am Zug: „Wenn Deutsche Bahn und Flixtrain es nicht hinbekommen, gemeinsam durchgehende Fahrkarten zu verkaufen, dann muss der Gesetzgeber sie entweder dazu verpflichten oder eine neutrale Vertriebsplattform ins Leben rufen, an der alle Verkehrsunternehmen zwangsweise teilnehmen müssen.“
Kontakt:
Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de
Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-2673784, mail: k.naumann@pro-bahn.de