Verbrauchertipp: Vorsicht bei Online-Buchungen für Dritte – Verlust der bahn.bonus-Punkte droht

Das Online-Buchungssystem der DB gestattet Fahrscheine für Dritte zu kaufen. Die Gutschrift der bahn.bonus Punkte (DB-Kundenbindungsprogramm) des Kaufs schließt die DB aus, verhindert dies technisch aber nicht und sanktioniert dann die Kunden. Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert eine fahrgastfreundliche Lösung.

Das Buchungssystem der Deutschen Bahn gestattet es, Fahrscheine für Dritte online zu erwerben. Hierbei müssen jedoch die Nutzer des bahn.bonus Programms vorsichtig sein. In dessen Bedingungen ist nämlich festgelegt, dass, wenn Reisender und Buchender nicht identisch sind, nur der Reisende, sofern er selbst am bahn.bonus-Programm teilnimmt, die Punkte gutgeschrieben bekommen kann. Dies wird von der Deutschen Bahn nicht aktiv kommuniziert und ist daher kaum bekannt.

Diese Regelung ist aber im Online-Buchungssystem der Deutschen Bahn technisch nicht hinterlegt, sodass der Buchende auch bei Fahrscheinbestellung für Dritte die Punkte automatisch gutgeschrieben bekommt, wenn er während des Buchungsvorganges den im Regelfall standardmäßig bei gesetztem Häkchen im Feld „bahn.bonus Punkte sammeln“ nicht entfernt. In diesem Fall muss er jedoch damit rechnen, dass die Deutsche Bahn sein bahn.bonus Konto wegen „Missbrauchs“ sperrt. Die Entsperrung ist erst nach Kontaktaufnahme zum bahn.bonus- Service und schriftlich erklärtem Einverständnis zur Löschung der zu viel gutgeschriebenen Punkte möglich.

Dieser Vorgang kann unter Umständen mehrere Monate dauern. Im Extremfall sind dann die bahn.bonus-Punkte verfallen. Ein unverständliches sowie kleinliches Vorgehen der Deutschen Bahn. Einstweilen raten wir allen Fahrgästen, insbesondere solchen, die einen ausreichend hohen bahn.bonus- und damit prämienberechtigten Punktestand haben, zu besonderer Sorgfalt, wenn Fahrscheine für Dritte online gebucht werden. Es ist während des Buchungsvorganges darauf zu achten, dass der Haken im Feld „bahn.bonus-Punkte sammeln“ entfernt ist. Etwas anderes gilt nur, wenn der Reisende selbst bahn.bonus-Kunde ist. Dann kann der Haken gesetzt bleiben, es ist jedoch dessen BahnCard beziehungsweise bahn.bonus-Nummer einzutragen.

Für den stellvertretenden Bundesvorsitzenden des Fahrgastverbandes PRO BAHN Jörg Bruchertseifer ist die Logik der Deutschen Bahn nicht nachvollziehbar. „Der Fahrgastverband PRO BAHN setzt sich dafür ein, dass das Kundenbindungsprogramm „bahn.bonus“ fahrgastorientiert umgestaltet wird. Schließlich bekommt der Kunde eines Modehauses auch den Umsatz gutgeschrieben, wenn der Anzug nicht für ihn selber ist. Jede Buchung ist Umsatz für die Eisenbahn und stärkt das System. Als Erstes aber muss die DB ihr Buchungssystem regelkonform überarbeiten, wenn sie solche Sanktionen erlässt. IT-technisch sollte das im 21. Jahrhundert kein Problem sein.“

Kontakt:

Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de

Karl-Peter Naumann, Ehrenvorsitzender, mobil: 0172-2673784, e-Mail: k.naumann@pro-bahn.de