Ein Intercity in Hannover, ab Bremen ein Regionalexpress. Nahverkehrskarten gelten ab Bremen - aber nicht das Deutschlandticket. Foto von Paul Smith, CC-BY-NC 2.0.

Fernverkehrsanerkennung einheitlich regeln – Wo Regionalexpress draufsteht, muss Deutschlandticket drin sein

Bei der Anerkennung des Deutschlandtickets in Fernzügen mit Nahverkehrsfreigabe droht erneut ein Chaos wie beim Neun-Euro-Ticket. Obwohl Züge auf ganzer Strecke oder auf Abschnitten als Regionalexpresse verkehren, gilt das deutschlandweite Nahverkehrsticket in manchen Bundesländern und in anderen nicht. Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert, eine einheitliche deutschlandweite Regelung.

Im Rahmen der Fernverkehrsoffensive wurden durch DB Fernverkehr mehrere Linien eingerichtet, für die eine Nahverkehrsanerkennung gilt. Das bedeutet, dass die jeweils zuständigen Aufgabenträger für den Nahverkehr einen Zuschuss zahlen. Im Ausgleich können Fahrgäste die Züge mit regulären Nahverkehrstickets und Tickets im Verbundtarif nutzen. Daher verkehren diese Züge auf den Abschnitten mit dieser Anerkennung neben der normalen Intercity-Zugnummer auch als Regionalexpress.

Doch mit dem Deutschlandticket funktioniert das nicht in allen Bundesländern. Während die Regionalexpress-Intercitys in Baden-Württemberg und Thüringen genutzt werden können, ist dies in Berlin, Brandenburg, Bremen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen nach heutigem Stand nicht der Fall. Trotzdem werden die Züge als Regionalexpress ausgegeben und angezeigt, wenn Fahrgäste bei der Suche im Internet „Nur Nahverkehr“ anwählen.

Aus Sicht des Fahrgastverbands PRO BAHN, muss dem Verwirrspiel unverzüglich ein Ende gesetzt werden. „Wir fordern die Aufgabenträger des Nahverkehrs und die DB Fernverkehr auf, unverzüglich Lösungen zur Anerkennung des Deutschlandtickets zu finden,“ fordert Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN.

Wo keine Lösung gefunden wird, muss die Beauskunftung anders geregelt werden, als über eine RE-Zugnummer. „Weiterhin muss in Frage gestellt werden, ob die Vertragsgrundlage für die Nahverkehrsanerkennung noch gegeben ist, wenn ein Großteil der Kunden mit dem Deutschlandticket unterwegs ist und diese nicht nutzen kann. In diesem Fall müssten dann unverzüglich Regionalzüge als Ersatz bestellt werden, da auf diese ursprünglich aufgrund der freigegebenen Fernzüge verzichtet wurde,“ stellt Detlef Neuß, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbands PRO BAHN, fest.

Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert, die Regelungen deutschlandweit bis zum Start des Deutschlandtickets am ersten Mai zu finalisieren und sicherzustellen, dass bei der Suche mit der Einstellung „Nur Nahverkehr“ lediglich Züge angezeigt werden, in denen das Deutschlandticket gilt.

Im Fernverkehr im Norden, hier auf der Marschbahn, gibt es ohnehin keine Nahverkehrsfreigaben. Bild von Andreas Staal

Kontakt:

Dr. Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de

Detlef Neuß, Bundesvorsitzender, mobil: 0170-5853246, e-mail: neuss@probahn-nrw.de