PRO BAHN: Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene sichern

Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert den Deutschen Bundestag auf, die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene endlich durch eine Neuregelung des Regionalisierungsmittelsgesetzes zu sichern, und unterstützt die Forderung der Bundesländer, die für die Bestellung des Nahverkehrs auf der Schiene notwendigen Regionalisierungsmittel von derzeit 7,3 auf künftig 8,5 Milliarden Euro zu erhöhen und künftig deutlich stärker zu dynamisieren. Dazu hat der Fahrgastverband eine Petition für eine bessere Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene gestartet.

Nach dem Auslaufen des bisherigen Regionalisierungsmittelgesetzes im vergangenen Jahr hat der Deutsche Bundestag sich nur auf eine Fortführung der bisherigen Regelung für das laufende Jahr festgelegt“, so der PRO BAHN-Landesvorsitzende Stefan Barkleit. „Die Bundesländer schreiben den Nahverkehr auf der Schiene jedoch für Vertragslaufzeiten von 10 Jahren und mehr aus und brauchen für die kommenden Ausschreibungen eine langfristige Planungssicherheit über die Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene.“

Hintergrund:

Mit der Regionalisierung des Nahverkehrs auf der Schiene zum 01. Januar 1996 ist die Verantwortung für den Nahverkehr auf der Schiene vom Bund auf die Bundesländer übergegangen. Der Bund stellt den Bundesländern dafür die sogenannten Regionalisierungsmittel zur Verfügung, mit denen die Bundesländer den Nahverkehr auf der Schiene, zum Beispiel in Form von Regional- und S-Bahnen bestellen. Das bisherige Regionalisierungsmittelgesetz, dass zuletzt einen jährlichen Zuschuss von 7,3 Milliarden Euro und eine jährliche Dynamisierung von 1,5 % umfasst hat, ist zum 31. Dezember 2014 ausgelaufen. Die jährliche Dynamisierung von 1,5 % hat dabei in den vergangenen Jahren den steigenden Zuschussbedarf für die Nutzung von Bahnstationen und des Schienennetzes, die in den vergangenen Jahren bei 2,5 bis 3,0 % gelegen hat, nicht ausgleichen können, so dass es zu einer schleichenden Kürzung der Regionalisierungsmittel gekommen ist.

Grundsätzlich hat es seit der Regionalisierung des Nahverkehrs auf der Schiene drei Kürzungen der Regionalisierungsmittel gegeben. Das ist die Einstellung des InterRegio durch die Deutsche Bahn und die Finanzierung der den Interregio ersetzenden Nahverkehre durch die Bundesländer, die offensichtliche Kürzung der Regionalisierungsmittel im Rahmen des Koch-Steinbrück-Papiers und die schleichende Kürzung der Regionalisierungsmittel aufgrund der unzureichenden Dynamisierung gewesen“, erläutert der PRO BAHN-Ehrenvorsitzende Karl-Peter Naumann. „Dabei verzeichnet der Nahverkehr auf der Schiene weiter eine deutlich steigende Fahrgastnachfrage, die nur mit einem weiteren Ausbau des Verkehrsangebots im Nahverkehr auf der Schiene bedient werden kann.“

Daher haben sich die Verkehrsminister aller Bundesländer im vergangenen Jahr im Rahmen ihrer Konferenz in Kiel auf die gemeinsame Forderung geeinigt, dass die Regionalisierungsmittel auf künftig 8,5 Milliarden Euro jährlich erhöht, deutlich stärker als bisher dynamisiert und nach einem neuen Verteilerschlüssel auf die einzelnen Bundesländer verteilt werden sollen.

Eine neue Regelung des Regionalisierungsmittelgesetzes konnte dennoch nicht gefunden werden. Sowohl die Forderung der Bundesregierung, das bisherige Regionalisierungsmittelgesetz bis zum 31. Dezember 2015 zu verlängern, noch die Forderung der Bundesländer haben im Bundestag und im Bundesrat eine Mehrheit gefunden.

Aus diesem Grund hat der Fahrgastverband PRO BAHN eine Petition für eine bessere Finanzierung des Nahverkehrs auf der Schiene an den Deutschen Bundestag gestartet. Alle Bürgerinnen und Bürger, die an einem attraktiven und leistungsfähigen Nahverkehr auf der Schiene interessiert sind, sind aufgerufen, auf www.pro-bahn.de/petition die Petition zu unterzeichnen.

Wir brauchen zügig eine neue Regelung des Regionalisierungsmittelgesetzes“, führt der PRO BAHN-Landesvorsitzende Stefan Barkleit weiter aus. „Einerseits, um das bisherige Verkehrsangebot im Nahverkehr auf der Schiene dauerhaft zu sichern, andererseits um das Verkehrsangebot auf der Marschbahn Westerland – Hamburg sowie den Bahnstrecken Lübeck – Hamburg und Büchen – Hamburg weiter ausbauen zu können.“

Darüber hinaus bedarf es auch für die Bestellung des Verkehrsangebotes auf den zur Reaktivierung vorgesehenen Bahnstrecken Fockbek – Rendsburg, Kiel – Schönberger Strand und Kellinghusen – Wrist zusätzlicher Regionalisierungsmittel.

Kontakt:

Stefan Barkleit – 0151/ 51462156

Karl-Peter Naumann – 0172/ 2673784