Der Fahrgastverband PRO BAHN fordert die Bundesregierung auf, ihre Pläne zur einmaligen Kürzung der Regionalisierungsmittel für den Schienenpersonennahverkehr zurückzunehmen. Stattdessen muss die übliche jährliche prozentuale Steigerung deutlich höher ausfallen als bisher, um die verkehrspolitischen Ziele zu erreichen. Auch die Länder, die die Regionalisierungsmittel erhalten und damit den SPNV bestellen, sollen durch eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes in die Pflicht genommen werden, selbst einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs zu leisten.
„Die geplante Kürzung um einmalig 350 Millionen Euro führt zu erheblichen Problemen, weil den Ländern plötzlich das Geld fehlt, um bereits bestellte Zugverkehre zu bezahlen“, beschreibt Detlef Neuß, Bundesvorsitzender von PRO BAHN, die Situation. „Das kann und wird kurzfristig zu erheblichen Abbestellungen von Bahn- und Buslinien führen, wie es schon einmal vor gut 15 Jahren infolge des so genannten Koch-Steinbrück-Papiers der Fall war.“
Eigentlich werden die Regionalisierungsmittel nach dem Regionalisierungsgesetz jährlich um 3 Prozent erhöht, um den Nahverkehr auf der Schiene auszubauen. Das reicht aber auch ohne die Kürzungen bei weitem nicht aus, weshalb PRO BAHN fordert, die jährliche Steigerung auf mindestens 8 Prozent anzuheben.
Prof. Dr. Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes, begründet diese Forderung so: „Allein die hohen Inflationsraten der letzten Jahre und die damit verbundenen Kostensteigerungen im SPNV haben dafür gesorgt, dass die Regionalisierungsmittel real um mehrere Prozent geschrumpft sind. Jeder Puffer ist aufgebraucht. Selbst wenn sich die Inflation wieder auf das Inflationsziel der Europäischen Zentralbank von jährlich zwei Prozent einpendelt, wird es viele Jahre dauern, bis die Verluste ausgeglichen sind. Die verkehrspolitischen Ziele – insbesondere die Verdoppelung des Schienenverkehrs – sind damit überhaupt nicht mehr erreichbar.“
Die Forderung nach einer jährlichen Steigerung von acht Prozent oder mehr orientiert sich daran, dass nach den bundes- und landespolitischen Zielen eigentlich eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen im Schienenverkehr bis 2030 erreicht werden soll, was erhebliche Nettozuwächse bei den verfügbaren Mitteln erfordert. Gleichzeitig wird aber auch berücksichtigt, dass es Zeit braucht, zusätzliche Fahrzeuge und Personal zu beschaffen und die Infrastruktur entsprechend auszubauen.
„Gleichzeitig müssen auch die Bundesländer stärker in die Pflicht genommen werden, denn viele sind bisher sehr zurückhaltend, wenn es darum geht, eigenes Geld für den Schienenpersonennahverkehr in die Hand zu nehmen“, betont Malte Diehl, Sprecher des Fachausschusses Nahverkehr bei PRO BAHN. „Deshalb wollen wir das Regionalisierungsgesetz so ändern, dass verbindlich eine konkrete Größenordnung festgelegt wird. Wir halten es für angemessen, dass die Länder die vom Bund überwiesenen Regionalisierungsmittel um jeweils 50 Prozent aufstocken.“
Diese Forderung erhebt PRO BAHN auch vor dem Hintergrund gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Bundesländern, denn schon jetzt sind die Landeszuschüsse sehr unterschiedlich. So sind beispielsweise die Ausgaben für den öffentlichen Personennahverkehr beim Spitzenreiter unter den Flächenländern, Brandenburg, pro Einwohner fast doppelt so hoch wie beim Schlusslicht Niedersachsen.
Aus Sicht von PRO BAHN dürfen die geforderten Erhöhungen auch nicht dazu dienen, Finanzierungslücken beim Deutschlandticket oder anderswo zu schließen, sondern müssen vollständig in die Bestellung von Verkehrsleistungen auf der Schiene fließen. Nur so können die dringenden klimapolitischen Ziele erreicht werden.
Kontakt:
Malte Diehl, Leiter Fachausschuss Nahverkehrsorganisation, mobil: 0152-04860066, e-mail: info@niedersachsen.pro-bahn.de
Prof. Dr. Lukas Iffländer, stellvertretender Bundesvorsitzender, mobil: 0176-66822886, e-mail: lukas.ifflaender@pro-bahn.de